Begleitwort des Vereins zum Vortrag

Gemäß § 3 der Satzung ist der Vereinszweck die Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet.

Damit wir als junger Verein aktiv sein können, brauchen wir die Unterstützung von Menschen, die sich mit dem Wohl der Allgemeinheit identifizieren können.

Als Vorbild haben wir uns an dem Diensteid aus dem Bundesbeamtengesetz orientiert.
Beamte führen ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit.

Wer oder was ist die Allgemeinheit?

Artikel 3 (1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Der Staat, die Bundesrepublik Deutschland, als Mitglied der Vereinten Nationen erklärt:
Art 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Mit diesen beiden fundamentalen Aussagen des Verfassungs-/Grundgesetzgeber und des Gesetzgeber ist die Allgemeinheit definiert.
Aufgrund der Gleichheit vor dem Gesetz und der Gleichheit an Freiheit, Würde und Rechten ist jeder Mensch, jedes Individuum, gleich. Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Individuum und allen Menschen. Die Allgemeinheit ist somit jeder einzelne Mensch als Individuum sowie die Gesamtheit aller Menschen.

Unser Verein fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht nur die Gesamtheit aller Menschen sondern automatisch auch jedes Individuum, jeden Menschen.

Damit wir den Vereinszweck erfüllen können benötigen wir Deine Unterstützung. Wir laden Dich ein Fördermitglied zu werden. Wie der Name es sagt, kannst Du den Verein auf unterschiedlichen Wegen fördern. Du kannst z.B. vor Ort Veranstaltungen für den Verein organisieren oder uns finanziell unterstützen.

Unsere erste Veranstaltung dient dem Verständnis des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Wir Menschen die hier leben vertrauen darauf, dass der Staat seine Pflicht erfüllt und die Würde des Menschen achtet und schützt. Damit wir den Staat besser verstehen, sollten wir das Grundgesetz und damit den Willen des Verfassungsgeber kennen. Ein Mensch der sich bereits geraume Zeit damit beschäftigt ist unserem Wunsch nachgekommen, hierzu sein Wissen im Form eines Vortrag mit uns zu teilen. Mehr zum Vortrag, dessen Entstehung und dem Inhalt findest Du hier: Link
Diesen Vortrag stellen wir allen unseren Mitgliedern kostenfrei als Onlineversion und als moderierte Onlineversion oder als leibhaftigen Vortrag zur Verfügung.

Dieser Vortrag ist sehr gut geeignet die Vereinsarbeit kennenzulernen. Damit Du diese Möglichkeit wahrnehmen kannst, ist es möglich, befristet Fördermitglied im Verein zu werden. Hierzu braucht es Deine Willenerklärung und einen von Dir geleisteten Förderbeitrag, der zumindest einen Teil der Kosten für die Veranstaltung deckt.

Die moderierten und die leibhaftigen Vorträge haben neben der Vermittlung des Inhalt den wundervollen Effekt, dass sich Menschen treffen, austauschen und danach auch in Kontakt bleiben können. Daher werden aus den Einnahmen der Onlineversion diese leibhaftigen Treffen unterstützt.
Um Deinen Wunsch an der Teilnahme an einer Veranstaltung des Verein, Vortrag GG, entsprechen zu können, wird der Mindestförderbetrag von uns der jeweiligen Veranstaltung zugeordnet.
Das bedeutet, jedes Fördermitglied das diesen Betrag dem Verein zukommen läßt kann, wie jedes Vereinsmitglied, an der Veranstaltung teilnehmen. Wir danken Dir sehr und freuen uns auf Deine Unterstützung.

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