Hinweis zu Steuer-ID

Erklärung zur Steuer-ID

Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eindeutig und lebenslang an eine Person gebunden. Jeder Bürger, der in Deutschland gemeldet ist, erhält eine individuelle Steuer-ID, die ihn eindeutig für steuerliche Zwecke identifiziert. Diese Nummer bleibt ein Leben lang gültig, auch wenn die Person umzieht oder ihren Namen ändert.

Der Mensch, hat gemäß Verfassungs-/Grundgesetzgeber, naturgegeben unverletzliche, unveräußerliche Menschenrechte.
Weder der Verfassungs-/Grundgesetzgeber noch der Staat begrenzen die dem Menschen angeborenen Rechte.
Die Person hingegen unterliegt dem Recht des Staat, dem die Person angehört.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Art 7 Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Zitat
(1) Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht beeinträchtigt.

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Quelle

Mit dem Bundesgesetzblatt BGBl. 2023 I Nr. 354 wurde der Artikel 10 EGBGB geändert und ist zum 01.Juni 2025 wie folgt geändert:

Zitat

(1) Der Name einer Person unterliegt den Sachvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zitat-Ende

Damit unterliegt jeder Vorgang den Sachvorschriften der BRD, sofern die Sache/Person/Rechtsinstitut sich gewöhnlich in der BRD aufhält.

Die Steuer-ID ist eindeutig, durch den Staat, der Person zugeordnet, welche dem Menschen bedingungslos anvertraut ist.
Der Name der Person braucht somit nicht mehr verwendet werden.